Stärkungspakt NRW

Der Unterstützungsfonds zur Linderung eines finanziellen Engpasses für Menschen mit geringem Einkommen

Stärkungspakt NRW – in Bielefeld gemeinsam gegen Armut

Wir unterstützen aus Mitteln vom Stärkungspakt NRW, im Auftrag der Stadt Bielefeld, im Jahr 2023 Menschen mit geringem Einkommen zur Behebung einer kleineren Notlage/eines kleineren finanziellen Engpasses. Für diese individuellen Einzelfallhilfen werden in Bielefeld aus diesem Landesprogramm ca. 1,2 Mio. Euro bereitgestellt. Mit der Ausreichung dieser Fördermittel hat die Stadt Bielefeld die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut beauftragt.

Zum gemeinsamen Pressegespräch der Stadt Bielefeld und der Stiftung Solidarität zum neuen Förderprogramm haben wir mit dem Kanal21 eine kleine Sondersendung des Magazins SOLIDARITÄTER:INNEN produziert.

Berechtigte Personen sind:
  1. Inhaber:innen eines Bielefeld-Passes (in Papier, Scheckkarten- oder digitaler Form) sowie Menschen, die Anspruch auf einen Bielefeld-Pass haben (Leistungsbescheid erforderlich)
  2. Studierende und Azubis mit BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Leistungsbescheid
  3. Menschen aus einkommensarmen Haushalten mit besonderer Bedarfslage, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind (individuelle Begründung der Sozialpartner:innen erforderlich)

Individuelle Förderbereiche aus dem Stärkungspakt NRW für Bielefeld

1. Individuelle Hilfen – einmalig max. 200,00 Euro

Budget für Stromschuldenreduzierung (max. 200 Euro) ist ausgeschöpft. Anträge können ab sofort nicht mehr gestellt werden.

Anträge können nicht mehr gestellt werden

Die Sozialarbeiter:innen/Betreuer:innen, egal ob von einem Wohlfahrtsverband oder von der Stadt, die sich als Sozial­partner:in angemeldet haben, können für ihre Kund:innen, die in einen finanziellen Engpass geraten sind, eine Unter­stützung von bis zu 200 Euro erfahren, sofern der Verwen­dungszweck/Grund der Inanspruchnahme individuell mit 2, 3 Zeilen begründet wird.

Sozialpartner:innen finden

2. Schuldenübernahme durch Schuldnerberatungsstellen

Sofern ein Förderantrag von einer der vielleicht 5 Schuldner­beratungsstellen gestellt wird, können diese für Ihre Kund:innen eine Schuldenentlastung von max. 50 % und bis zu 1.000 Euro einmalig für Ausnahmefälle mit besonderer Begründung gestellt werden.

3. Einkaufs­gutschein-Spenden für Schul­bedarfs­artikel:

Die Schulsozialarbeiter:innen erhalten die Möglichkeit, im Bedarfsfall für die von ihnen betreuten Grundschüler:innen Gutscheine für Schultaschen mit Inhalt zur Einschulung oder für erforderliche Sportbekleidung oder für Schulmaterialien oder für individuelle andere Erfordernisse auszustellen.

Anträge können bei allen Bielefelder Schulsozialarbeiter:innen gestellt werden

4. Stärkungs­paket Einkaufs­gutschein-Spende

Die o. g. Personen erhalten die Möglichkeit, entweder eigen­ständig online oder mit Hilfe unserer Sozialpartner:innen einmalig eine „Einkaufsgutschein-Soforthilfe“ in Höhe von 20 Euro (für den Haushaltsvorstand) und 10 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied zu beantragen: „… wenn am 30. der Kühlschrank überschaubar wird“. Dabei können sie wählen, ob sie einen Gutschein eines Lebensmittel- oder eines Drogerie­geschäftes benötigen. Diese Gutscheine werden, wenn möglich, online per Mail versandt bzw. können an einer Abholstation (z. B. der Ankleide, Werner-Bock-Str. 17) oder bei unseren Sozialpartner:innen (sofern sie dieses ermög­lichen) direkt mitgenommen werden. Wenn im Herbst oder Winter noch Fördermittel aus diesem Programm vorhanden sein sollten, streben wir an, dass diese Soforthilfe für den Fall, dass im Herbst bzw. Winter erneut „am 30. der Kühlschrank überschaubar wird“, diese Unterstützung wiederholt wird.

Warteliste geschlossen

Keine weitere Neuanmeldung möglich. Es wurden bereits über 800 energiesparende Haushaltsgeräte über das Programm ermöglicht. Ab sofort gibt es keine Gutscheine für energiesparende Haushaltsgeräte auf Warteliste. Es befinden sich zurzeit über 760 Menschen auf dieser Warteliste. Wahrscheinlich können wir noch nicht einmal all diesen Menschen einen Gutschein ermöglichen.

5. Energiesparende Haushaltsgeräte

Kühl-, Wasch- und Kochgeräte können zur Entlastung der Stromkosten gefördert werden

Weiter kann für Berechtigte die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte mit einem Anteil von 50 ⁠%, bis zu 399,00 Euro, bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass maximal ein Gerät pro Haushalt (Kühlgerät, Herd oder Waschmaschine) ausgetauscht wird (Nachweis über Entsorgung/ordentliche Weitergabe) und das Neugerät mindestens die Energieeffizienzklasse C erfüllt. Der Kauf wird über die Stiftung Solidarität bei einem vom Kunden auszuwählenden Händler in Bielefeld abgewickelt.

Wo bekommt man den Zuschuss?

  • Nur mit Termin! Zur Zeit keine Terminvergabe möglich

Was muss ich zum Beantragen mitbringen?

  • Berechtigungsnachweis mitbringen (z. B. Bielefeld-Pass, Bürgergeld-, Grundsicherungs-, Wohngeld-, BAföG- oder BAB-Bescheid)
  • Gültigen Lichtbildausweis mitbringen

Infofilm: 50 ⁠% Zuschuss für energiesparende Haushaltsgeräte

Sozialpartner:innen

Die Sozialpartner:innen der Stiftung Solidarität

Die Stiftung Solidarität beschäftigt nur ganz wenige Sozialarbeiter:innen und Betreuer:innen im Vergleich zu den vielen Mitarbeiter:innen im Sozialbereich von anderen Wohlfahrtsorganisationen der Kommune, der Beratungsstellen etc. Viele dieser Organisationen sind zu Sozialpartner:innen der Stiftung geworden. Sie sorgen dafür, dass von der Stiftung eingesammelte Spendengelder oder öffentliche Zuwendungen zielgerichtet an Personen mit geringem Einkommen oder aus anderen Gründen Benachteiligte ausgereicht werden. Dies haben sie in der Vergangenheit z. B. beim Bielefelder Sozialfonds, beim Bielefelder Kinderfonds und auch beim Bielefelder Flüchtlingsfonds erfolgreich getan. Nicht wir als Stiftung haben z. B. Gutscheine oder Geldzuwendungen weitergereicht, sondern unsere Sozialpartner:innen für ihre Kund:innen. Mit unseren Partner:innen erreichen wir viel mehr Menschen, die Unterstützung benötigen, als allein.

Sozialpartner:innen finden

Gemeinsam mit einem Sozialpartner:innen können Sie Anträge stellen

Sie suchen eine:n Sozialpartner:in, die/der die Anträge mit Ihnen stellen kann? Dann schauen Sie bitte auf dieser Liste. Hier finden Sie die Sozialpartner:innen von Bielefeld und von anderen Städten, wenn diese über uns teilnehmen:

Hier Sozialpartner:innen finden